Hausordnung
Unsere Hausordnung ist in Zusammenarbeit zwischen Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern entstanden. Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höflich und hilfsbereit begegnen. Für ein gutes Zusammenleben ist es notwendig, dass von allen Beteiligten bestimmte Regeln eingehalten werden.
Hausordnung als PDF herunterladenUnsere Regeln
- 1Der Unterricht beginnt um 7.40 Uhr. Ich erscheine pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Klassenraum, aber nicht vor 7.20 Uhr. Die Frühaufsicht schließt dann erst die Klassenräume auf. Sollte ich vor 7.20 Uhr das Schulgelände erreichen, warte ich im Bereich der Aula oder auf dem Schulhof. Im Schulgebäude gehe ich langsam. Dadurch helfe ich mit, Unfälle und unnötigen Lärm zu vermeiden. Nach Unterrichtsende verlasse ich unverzüglich das Schulgelände.
- 2Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend, muss der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin im entsprechenden Teamraum oder im Sekretariat Bescheid sagen.
- 3Wenn meine Klasse nicht beaufsichtigt werden kann, halte ich mich im Bereich der Aula auf.
- 4In allen Klassenräumen hängen die wichtigsten Verhaltensregeln. Ich beachte diese Regeln, um ein gutes Zusammenleben und ein positives Lernklima zu ermöglichen.
- 5An unserer Schule legen wir Wert auf einen höflichen und angemessenen Umgangston. Ich beleidige und verletze niemanden mit abfälligen Wörtern oder Kommentaren.
- 6Ich komme zur Schule in angemessener Kleidung und trage während des Unterrichts und im Sekretariat weder Kappen noch Mützen. T-Shirts/Pullover sollen den Bauchnabel bedecken.
- 7Ich esse und trinke nicht während des Unterrichts. Ich bringe keine geöffneten Getränke-, Joghurtpackungen u. ä. mit in den Klassenraum. In unserer Schule sind Energydrinks nicht gestattet.
- 8Insgesamt achten wir miteinander darauf, dass die Klassenräume sauber und aufgeräumt sind.
- 9Die Einrichtung und die Geräte behandle ich schonend und melde jeden entstandenen Schaden. Für mutwillig angerichtete Schäden haften meine Eltern/Erziehungsberechtigten.
- 10Die Lehrkraft entscheidet, ob die Fenster geöffnet oder geschlossen werden. Das Spielen mit dem Fenster sowie das Hinauslehnen sind nicht erlaubt.
- 11Beim Verlassen des Unterrichtsraumes schließen wir alle Fenster und schalten alle Energiequellen ab. Nach der letzten Stunde stelle ich meinen Stuhl auf den Tisch.
- 12In den großen Pausen gehe ich auf den Schulhof. Ich halte mich nicht unnötig im Schulgebäude auf. Bei „Regenpause“ dürfen wir im Schulgebäude bleiben.
- 13Wenn Du ein Handy/Smartphone/Tablet (kurz HST) dabeihast, bleibt dies während des Schultags ausgeschaltet und weggepackt. Das heißt während des Unterrichts und auch in den Pausen, denn die Pausen dienen dazu, direkt miteinander ins persönliche Gespräch zu kommen. Zu deinem eigenen Interesse solltest du ein HST nur in die Schule mitbringen, wenn du es unbedingt benötigst. Für einen Verlust ist die Schule weder haftbar noch zuständig! Eine konstruktive Nutzung eines HSTs, etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Referats, ist an unserer Schule nach Absprache mit der Lehrkraft erwünscht und dient der Erziehung zur medialen Bildung. Die Benutzung während Klassenarbeiten oder Tests gilt bereits als Täuschungsversuch. Wird der Unterricht durch ein HST gestört (etwa durch Klingeln, Spielen, Surfen oder Schreiben mit dem Gerät), ist die Lehrkraft dazu berechtigt, dieses einzuziehen. Das HST kann nach Unterrichtsende bei der Schulleitung abgeholt werden.
- 14Ich fahre auf dem Schulgelände nicht mit dem Fahrrad, Skateboard oder Inlinern. Abgestellte Fahrräder sind erst nach Unterrichtsschluss wieder zugänglich.
- 15Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 verlassen das Schulgelände nicht ohne Genehmigung. Das Gelände unserer Schule endet am Fuß der Außentreppe zum Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium. Das Betreten des Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums ist nur den Schülerinnen und Schülern erlaubt, die dort unterrichtet werden.
- 16Ich halte mich nicht unnötigerweise in den Toiletten auf und verhalte mich dort angemessen. Dazu gehört auch, dass ich mich alleine in einer Toilettenkabine aufhalte und nicht mit weiteren Personen.
- 17Waffen und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Laserpointer) mitzubringen ist verboten.
- 18Auch ich bin dafür verantwortlich, dass Schuleigentum und die gärtnerischen Anlagen weder beschmutzt noch beschädigt werden. Den Grünstreifen vor den Verwaltungsräumen betrete ich nicht. Abfälle entsorge ich in den dafür vorgesehenen Abfalleimern/Mülltrennsystemen.
- 19Das Rauchen und der Konsum von alkoholischen Getränken sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- 20Das Spucken ist eine Zumutung für alle Mitmenschen und ist daher im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und an der Bushaltestelle verboten.
- 21Die Bushaltestelle bildet eine besondere Gefahrenquelle. Ich halte mich deshalb an die Anweisungen der Aufsicht und achte darauf, dass ich den Fahrbahnbereich nicht betrete.
- 22Die Hausordnung gilt auch im Bereich der freiwilligen Nachmittagsbetreuung.
Krankheit & Entschuldigung
Bei einer Erkrankung rufen die Eltern/Erziehungsberechtigten im Sekretariat an und melden ihr Kind krank. Wenn das Kind wieder zur Schule kommt, ist den Tutoren innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung mitzugeben. Wird diese Frist nicht eingehalten, sind die Fehltage unentschuldigt. Nachträgliche Sammelentschuldigungen sind nicht möglich.
Wenn ich krankheitsbedingt früher nach Hause gehen möchte, hole ich im Sekretariat einen Abmeldezettel. Dieser muss von der jeweiligen Fachlehrkraft unterschrieben werden. Zuhause muss der Abmeldeschein von meinen Eltern unterschrieben werden. Wenn ich wieder zur Schule komme, ist der unterzeichnete Abmeldeschein meinen Tutoren vorzulegen.
Gehe ich vor einem Leistungsnachweis krankheitsbedingt nach Hause, ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Erziehungsberechtigten unverzichtbar. Wird diese nicht fristgerecht eingereicht, ist die nicht erbrachte Leistung mit 00 Punkten zu bewerten.
Bei hohen entschuldigten Fehlzeiten kann eine Attestpflicht ausgesprochen werden. Bei hohen unentschuldigten Fehlzeiten sind ein Bußgeld, eine polizeiliche Zuführung oder sogar eine Strafanzeige möglich.

