Es wird empfohlen, das Leihentgelt schnellstmöglich zu überweisen oder den Förderbescheid schon bis zum 30. April 2023 abzugeben. Spätestens bis zum 1. Juni 2024 muss das Leihentgelt gezahlt oder der Förderbescheid abgegeben sein. Ansonsten können die Schulbücher nicht zum Start des neuen Schuljahres ausgegeben werden.