Unser Trainingsraum

Die Schule im Rastbachtal ist ein Ort, an dem Schülerinnen und Schüler nach ihren ganz unterschiedlichen Begabungen, Interessen und Zielen lernen können. Jede/r hat Spielraum für den eigenen Weg. Dabei arbeiten sie gemeinsam in denselben Räumen; sie lernen miteinander und voneinander.

Unser Trainingsraum

Diese Ziele sind nur erreichbar, wenn alle am Unterricht beteiligten Menschen aufeinander Rücksicht nehmen und ungestört arbeiten können. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten:

  1. Jede Lehrerin/jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten und die Pflicht, für einen guten Unterricht zu sorgen.
  2. Jede Schülerin/Jeder Schüler hat das Recht, guten Unterricht zu bekommen und die Pflicht, für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen.

Alle müssen die Rechte des anderen akzeptieren und ihre Pflichten erfüllen.1

Zusammenleben braucht Regeln

Zum Schutz dieser Rechte und Pflichten und zur Gewährleistung von Freiheiten im Unterricht sind Regeln notwendig. Regeln geben den Kindern (und den Lehrerinnen und Lehrern) eine klare Orientierung und Sicherheit in Grenzen; sie schaffen Verbindlichkeit für alle, die der Gemeinschaft angehören. Ein überschaubares Regelwerk wird gemeinsam erarbeitet. Lehrer und Lehrerinnen sind Modell und Hüter des Regelwerks.

Die Entspannungsecke im Trainingsraum
  • Ich höre zu, wenn andere sprechen.
  • Ich passe auf und beteilige mich.
  • Ich achte das Eigentum anderer.
  • Ich befolge die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer.
  • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
  • Ich spreche und verhalte mich höflich.2

Bausteine unseres inklusiven Trainingsraumkonzeptes:

Störungen bearbeiten – nicht bestrafen

Im Trainingsraum: Ruhe, Reden und Reflexion

Bei häufigen Aufenthalten im Trainingsraum

Bei kompletter Verweigerung

Weitere Informationen auf:

http://www.trainingsraum-methode.de/index.shtml (zuletzt aufgerufen am 06.01.2019)

1,2,3,4 Quelle: Heidrun Bründel/ Erika Simon: Die Trainingsraum-Methode, Umgang mit Unterrichtsstörungen: klare Regeln, klare Konsequenzen. Weinheim und Basel, 32013.